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AGB

§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Apostolov Trockenbau GmbH, Möckernstraße 2, 45886 Gelsenkirchen (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). (2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss (1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. (2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

§ 3 Leistungen und Ausführung (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers. (2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung der Leistungen Nachunternehmer bzw. Subunternehmen einzusetzen. (3) Für die Ausführung der Leistungen gelten, soweit nicht anders vereinbart, die Vorschriften der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Rechnungen sind innerhalb von [z.B. 14] Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

§ 5 Abnahme (1) Die Abnahme der Leistungen erfolgt nach Fertigstellung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich zu erklären, sobald ihm die Fertigstellung mitgeteilt wurde. (2) Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.

§ 6 Gewährleistung (1) Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt [z.B. 5 Jahre] nach Abnahme der Leistung, es sei denn, es wird abweichend die VOB/B wirksam einbezogen (dann in der Regel 4 Jahre). (2) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.

§ 7 Eigentumsvorbehalt Gelieferte und eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.

§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Gelsenkirchen).

§ 9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.